Allgemeine Geschäftsbedingungen
der XINELOYD GmbH
Stand: März 2026
Teil 1 – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von der XINELOYD GmbH (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „XINELOYD“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbrachten Leistungen. Dies umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen Filmproduktion, Medienproduktion sowie Unternehmensberatung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge mit dem Kunden, selbst wenn diese nicht erneut explizit in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
(4) Unsere AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsverpflichtung
(1) Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt schriftlich, per E-Mail oder mündlich.
(2) Der Vertrag kommt spätestens mit Beginn der Ausführung der Leistung durch uns zustande, und zwar mit demjenigen, der den Auftrag erteilt hat, unabhängig davon, wer Rechnungsempfänger ist. Weicht der Auftraggeber vom Rechnungsempfänger ab, haftet der Auftraggeber neben dem Rechnungsempfänger gesamtschuldnerisch für den Rechnungsbetrag.
(3) Ein Vertrag kommt auch konkludent (durch schlüssiges Handeln) zustande, insbesondere wenn der Kunde aktiv an einem Projekt mitwirkt, Briefings erteilt, Feedback gibt, Korrekturen beauftragt, Materialien oder Informationen bereitstellt oder Freigaben erteilt. Jede dieser Handlungen gilt als Zustimmung zum Vertragsschluss und begründet die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
(4) Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(5) Mit der Auftragserteilung oder der aktiven Mitwirkung gemäß Absatz (3) erkennt der Kunde die sich aus dem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtung ausdrücklich und unwiderruflich an.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand unserer Leistung wird grundsätzlich mit dem Kunden individuell vereinbart.
(2) Im Bereich der Medienproduktion kann eine Leistung insbesondere umfassen: die Erstellung von Videos (einschließlich 360°-Videos), das Erstellen von Drehbüchern, die Produktion von Werbefilmen, die Fertigung von Luftaufnahmen oder eine Kombination verschiedener Leistungsgegenstände.
(3) Im Bereich der Unternehmensberatung kann eine Leistung insbesondere umfassen: die betriebswirtschaftliche Beratung zur Unternehmensstrukturierung, die Begleitung bei Firmengründungen im EU-Ausland, die Beratung zu unternehmerischen Standortentscheidungen, die Erarbeitung von Konzepten zur internationalen Geschäftsausrichtung sowie die Vermittlung von Kontakten zu Fachberatern (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare).
(4) Gegenstand der Leistung im Bereich Medienproduktion ist grundsätzlich lediglich die Fertigstellung der Produktion. Das Verfügbarmachen oder Vorhalten der Produktion in oder auf einem bestimmten Medium ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Ansprechpartner
(1) Der Kunde bestimmt nach Vertragsschluss und vor Beginn der Leistungserbringung einen festen Ansprechpartner. Dieser ist für die Kommunikation während der Leistungserbringung und für die Abstimmung von Korrekturen und Feedback verantwortlich.
(2) Wir sind lediglich verpflichtet, von diesem festgelegten Ansprechpartner Weisungen, Korrekturwünsche und Freigaben entgegenzunehmen.
Teil 2 – Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 5 Allgemeine Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt uns die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Im Bereich der Medienproduktion trägt der Kunde Sorge dafür, dass produktionsrelevante Elemente (z. B. Protagonisten, Geschäftsräume, Fahrzeuge, Produkte, Motive, Corporate-Design-Richtlinien, Logos, Grafiken, Models, Sprecher) zum vereinbarten Zeitpunkt am Produktionsort vorhanden sind. Der Kunde haftet für Mehrkosten, die durch Verzögerungen entstehen.
(3) Im Bereich der Unternehmensberatung ist der Kunde verpflichtet, uns alle für die Beratung relevanten betriebswirtschaftlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Unternehmensstruktur, zu Geschäftsmodellen, zu bestehenden Verträgen und zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
(4) Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der Leistung verpflichtet.
(5) Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Konzepte oder ähnliches zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine zeitnahe und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche teilt der Kunde uns unverzüglich mit.
(6) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nach, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
§ 6 Abnahme (Medienproduktion)
(1) Nach Fertigstellung einer Medienproduktion ist der Kunde verpflichtet, diese abzunehmen.
(2) Die Produktion gilt als abgenommen, sofern wir dem Kunden die Fertigstellung angezeigt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben und die gesetzte Frist zur Abnahme ohne Rückmeldung abgelaufen ist.
Teil 3 – Vergütung und Zahlungsmodalitäten
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung wird individuell vereinbart. Im Bereich der Medienproduktion wird in der Regel ein Pauschalpreis vereinbart, der – sofern nichts anderes vereinbart ist – zwei Korrekturstufen zum Fine-Tuning der Produktion beinhaltet.
(2) Im Bereich der Unternehmensberatung erfolgt die Vergütung auf Basis eines vereinbarten Pauschalhonorars, eines Stundensatzes oder einer Projektpauschale, jeweils gemäß individueller Vereinbarung.
(3) Weitere Korrekturstufen im Bereich Medienproduktion werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Spesen und Fahrtkosten sind grundsätzlich nicht im Pauschalpreis enthalten. Fahrtkosten werden ab 20 km mit 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Etwaige Übernachtungskosten trägt ebenfalls der Kunde.
(5) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind im Bereich der Medienproduktion 50 % des vereinbarten Pauschalpreises nach Auftragserteilung und vor Beginn der Produktion zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % zuzüglich etwaiger Spesen und Fahrtkosten sind nach Fertigstellung der Produktion zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlung muss spätestens am Tag vor Beginn der Produktion auf unserem Konto eingegangen sein.
(2) Im Bereich der Unternehmensberatung ist die Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, nach Erbringung der jeweiligen Teilleistung und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Beratungsprojekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
(3) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(4) Zur Entgegennahme von Wechseln oder Schecks sind wir nicht verpflichtet. Eine etwaige Entgegennahme erfolgt lediglich erfüllungshalber.
§ 9 Zahlungsverzug und Zahlungssicherung
(1) Automatischer Verzugseintritt: Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB). Auf diesen Umstand wird der Kunde mit jeder Rechnung ausdrücklich hingewiesen.
(2) Verzugszinsen: Im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Verzugspauschale: Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Diese Pauschale ist auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.
(4) Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten: Sämtliche durch den Zahlungsverzug des Kunden verursachten Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung – einschließlich der Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts – trägt der Kunde, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
(5) Leistungseinstellung und Fälligstellung: Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt:
- a) sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Forderungen zu verlangen (Fälligstellung),
- b) sämtliche noch nicht erbrachten Leistungen zurückzuhalten,
- c) laufende Arbeiten einzustellen, einschließlich laufender Beratungsprojekte und Medienprojekte,
- d) bereits übergebene, aber noch nicht vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse zurückzufordern und deren Nutzung zu untersagen,
- e) den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(6) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns erstellten Werke, Produktionen, Konzepte, Beratungsergebnisse und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist vor vollständiger Bezahlung nicht berechtigt, diese zu veräußern, zu bearbeiten, unterzulizenzieren oder an Dritte weiterzugeben.
(7) Nutzungsrechtssperre: Eingeräumte Nutzungsrechte gemäß Teil 4 werden erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen wirksam auf den Kunden übertragen. Bei Zahlungsverzug ruhen sämtliche Nutzungsrechte, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse während des Zahlungsverzugs stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann zusätzlich Schadensersatzansprüche begründen.
(8) Auskunftspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über drohende oder eingetretene Zahlungsschwierigkeiten, insbesondere über die Stellung eines Insolvenzantrags, zu informieren.
(9) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
(10) Persönliche Haftung: Sofern der Kunde eine juristische Person ist und der Auftrag durch eine natürliche Person im Namen der juristischen Person erteilt wurde, kann auf Wunsch von XINELOYD eine persönliche Bürgschaft oder Zahlungsgarantie der handelnden Person vereinbart werden.
(11) Bei mehreren Forderungen werden nicht näher bezeichnete Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten Forderung im Sinne des Gesetzes verwendet.
Teil 4 – Nutzungsrechte (Medienproduktion)
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumen wir dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Produktion zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB).
(2) Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Elemente (z. B. Musikdateien, Filmsequenzen, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Wir sind nicht verpflichtet, Nutzungsrechte der zur Verfügung gestellten Elemente zu überprüfen. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch die zur Verfügung gestellten Elemente gegen uns geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung.
(3) Rechte der GEMA oder vergleichbarer Verwertungsgesellschaften sind grundsätzlich nicht übertragbar.
(4) Wir behalten uns vor, Filmsequenzen und Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.
(5) Die räumliche und zeitliche Erweiterung vereinbarter Nutzungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
(6) Verletzt der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht schuldhaft – etwa durch Veröffentlichung der Produktion ohne entsprechende Nutzungsrechte, beispielsweise weil die Vergütung nicht vollständig gezahlt wurde – hat der Kunde uns 5 % des vereinbarten Pauschalpreises pro Tag der unberechtigten Veröffentlichung als Vertragsstrafe zu zahlen.
§ 11 Referenzen
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, auf unserer Website und in anderer Form als Referenz genannt zu werden, sofern er dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(2) Wir sind berechtigt, die Produktion oder Teile hiervon nach Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben.
Teil 5 – Vertraulichkeit und Datenschutz
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind oder ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, betriebswirtschaftliche Daten, Geschäftsmodelle, Kundeninformationen und strategische Planungen des Kunden.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(4) Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Weitergaben, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen erfolgen müssen.
§ 13 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Kunden verarbeitet werden, wird hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen, sofern erforderlich.
(3) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Teil 6 – Besondere Bestimmungen für die Unternehmensberatung
§ 14 Art und Umfang der Beratungsleistung
(1) Die Beratungsleistung umfasst die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Die Beratungsleistung ist erbracht, wenn die vereinbarten Analysen, Empfehlungen und Handlungsvorschläge erarbeitet und dem Kunden erläutert worden sind.
(3) Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden, die auf Grundlage unserer Beratung getroffen werden.
(4) Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns vom Kunden mitgeteilten Informationen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen sind wir nicht verantwortlich.
§ 15 Abgrenzung zur Steuerberatung und Rechtsberatung
(1) Die XINELOYD GmbH ist kein Steuerberatungsunternehmen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsanwaltskanzlei im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Wir verfügen über keinerlei Zulassung, Bestellung oder Registrierung als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
(2) Unsere Beratungsleistungen sind ausschließlich betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Natur. Sie umfassen insbesondere:
- a) die betriebswirtschaftliche Analyse von Unternehmensstrukturen,
- b) die organisatorische Begleitung bei Firmengründungen im EU-Ausland (z. B. Koordination mit lokalen Behörden, Notaren und Dienstleistern),
- c) die Erarbeitung von Konzepten zur internationalen Geschäftsausrichtung,
- d) allgemeine Informationen über wirtschaftliche Rahmenbedingungen in verschiedenen EU-Ländern,
- e) die Vermittlung von Kontakten zu zugelassenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern.
(3) Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand unserer Beratung und werden von uns zu keinem Zeitpunkt erbracht:
- a) die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Steuererklärungen,
- b) die individuelle steuerliche Gestaltungsberatung oder Steueroptimierung,
- c) die Berechnung individueller Steuerlasten oder Steuerersparnisse,
- d) die Vertretung gegenüber Finanzbehörden oder in steuerlichen Verfahren,
- e) die Erstellung oder Prüfung von Buchführung, Bilanzen oder Jahresabschlüssen,
- f) die individuelle rechtliche Prüfung von Einzelfällen, einschließlich gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Fragestellungen,
- g) die Erstellung oder Prüfung von Verträgen, Satzungen oder Gesellschaftsverträgen,
- h) jede sonstige Tätigkeit, die eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 1 StBerG darstellt oder eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls gemäß § 2 Abs. 1 RDG erfordert.
(4) Soweit wir im Rahmen unserer betriebswirtschaftlichen Beratung allgemeine Informationen über steuerliche oder rechtliche Rahmenbedingungen geben (z. B. allgemeine Informationen über Körperschaftsteuersätze in EU-Ländern), handelt es sich ausdrücklich um allgemein zugängliche Informationen und nicht um eine auf den Einzelfall des Kunden bezogene steuerliche oder rechtliche Beratung. Diese allgemeinen Informationen ersetzen in keinem Fall die Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
(5) Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für alle steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit einer Firmengründung, Standortverlagerung oder Unternehmensumstrukturierung ergeben, zwingend einen zugelassenen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Wir übernehmen keinerlei Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem Unterlassen einer solchen fachkundigen Beratung ergeben.
(6) Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er den Inhalt und die Grenzen unserer Beratungsleistung gemäß diesem § 15 zur Kenntnis genommen hat und versteht, dass unsere Leistung keine Steuer- oder Rechtsberatung darstellt und eine solche nicht ersetzt.
(7) Sollte der Kunde während der Beratung steuerliche oder rechtliche Fragen aufwerfen, die über die in Absatz (2) genannten allgemeinen Informationen hinausgehen, werden wir den Kunden darauf hinweisen, dass diese Fragen außerhalb unseres Leistungsbereichs liegen und an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu richten sind.
§ 16 Ergebnisse und geistiges Eigentum der Beratung
(1) Alle im Rahmen der Beratung erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 17 Haftungsausschluss für Beratungsergebnisse
(1) Wir haften nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage unserer Beratung ergreift.
(2) Wir haften insbesondere nicht für steuerliche Nachteile, Steuernachzahlungen, Bußgelder, Strafzuschläge oder sonstige finanzielle Folgen, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er die Hinzuziehung eines zugelassenen Steuerberaters oder Rechtsanwalts unterlassen hat.
(3) Wir haften nicht für Änderungen der steuerlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern, die nach Abschluss unserer Beratung eintreten.
(4) Sofern wir Kontakte zu Drittanbietern (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder) vermitteln, haften wir nicht für deren Leistungen. Ein Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
Teil 7 – Fertigstellung, Gewährleistung und Haftung
§ 18 Fertigstellung (Medienproduktion)
Der Fertigstellungstermin ist für uns nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere bei Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 5.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Später geltend gemachte Mängelgewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, sind wir nicht verantwortlich. Insbesondere sind wir nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist unsere vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Haftung für Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das zweifache der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren, außer in Fällen gemäß Absatz (3) Satz 1, innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens.
Teil 8 – Kündigung und Aufwandspauschalen
§ 20 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Wir sind zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nachhaltig verletzt oder trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
(3) Kündigt der Kunde im Bereich Medienproduktion vor Fertigstellung ordentlich, gelten folgende Aufwandspauschalen:
- a) Bei Kündigung während der Konzeptions- und Planungsphase: 50 % des vereinbarten Pauschalpreises.
- b) Bei Kündigung 3–5 Werktage vor geplantem Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Pauschalpreises.
- c) Bei Kündigung 1,5–3 Werktage vor geplantem Produktionsbeginn: 75 % des vereinbarten Pauschalpreises.
- d) Bei Kündigung weniger als 1,5 Werktage vor geplantem Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Pauschalpreises.
Hinzu kommen etwaige bereits entstandene Zusatzkosten (z. B. Gagen für Darsteller). Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass höhere ersparte Aufwendungen abzuziehen sind.
(4) Kündigt der Kunde im Bereich Unternehmensberatung, hat er die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden verrechnet.
(5) Sofern eine Kündigung im Bereich Medienproduktion auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet er uns den hierdurch entstandenen Schaden, mindestens jedoch 50 % des vereinbarten Pauschalpreises.
(6) Kommt es innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss trotz mehrfacher Aufforderung nicht zum Beginn der Produktion, da der Kunde die Umsetzung verzögert, sind 75 % des vereinbarten Pauschalpreises geschuldet. Nach 6 Monaten sind 100 % geschuldet. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind ebenfalls berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.
Teil 9 – Schlussbestimmungen
§ 21 Schriftformklausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Hannover als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Erfüllungsort ist Hannover.
§ 24 Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XINELOYD GmbH
Stand: März 2026