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DAC 8 EU Regulierung Bitcoin und Krypto: Ende der Anonymität ab 2026

Wer glaubt, dass Bitcoin und Kryptowährungen in der EU weiterhin im Verborgenen gehandelt werden können, wird 2026 ein böses Erwachen erleben. Die Europäische Union hat mit DAC 8 eine Regelung geschaffen, die das Spiel grundlegend verändert. Wir bei XINELOYD beobachten diese Entwicklung genau und möchten euch transparent aufzeigen, was auf Krypto-Nutzer zukommt.

Was DAC 8 konkret bedeutet

DAC 8 steht für die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie im Steuerbereich. Klingt technisch, ist aber weitreichend: Die Richtlinie erweitert den automatischen Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten auf Kryptowerte. Das Prinzip ist simpel: Kryptowerte-Dienstleister müssen Nutzerdaten und Transaktionsdaten erfassen und an nationale Behörden melden. Diese Informationen werden dann zwischen den EU-Staaten ausgetauscht, um die grenzüberschreitende Besteuerung durchzusetzen.

Ab 2026 entsteht eine systematische Datenspur bei allen Krypto-Transaktionen innerhalb der EU.

Der Zeitplan: Ab wann gilt DAC 8?

Die Regeln gelten EU-weit ab dem 1. Januar 2026. Ab diesem Datum beginnt die Erhebung nach den DAC 8-Vorgaben. Die Meldungen erfolgen anschließend nach den gesetzlichen Fristen. Interessanterweise bedeutet das nicht, dass erst ab 2026 Daten relevant sind – viele Plattformen bereiten sich bereits jetzt vor und passen ihre Systeme an.

Deutschland: Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Deutschland hat DAC 8 bereits in nationales Recht umgesetzt. Die Grundlage bildet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Es verpflichtet Kryptowerte-Dienstleister zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort werden die Informationen je nach steuerlicher Ansässigkeit an die zuständigen Behörden weitergeleitet und mit anderen EU-Staaten ausgetauscht.

Was Plattformen von euch verlangen werden

Damit das System funktioniert, benötigen Anbieter eine saubere Identifikation. Eine bloße E-Mail-Adresse reicht nicht mehr aus. Üblich sind folgende Angaben in der Selbstauskunft:

  • Vor- und Nachname
  • Vollständige Anschrift
  • Ansässigkeitsstaat
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Wer die Selbstauskunft verweigert oder falsche Angaben macht, riskiert erhebliche Einschränkungen bis hin zur Kontosperre. Anbieter müssen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen – sie haben keine Wahl.

Welche Transaktionen werden gemeldet?

Viele denken nur an Verkäufe gegen Euro. Das greift allerdings deutlich zu kurz. Im Fokus stehen verschiedene Transaktionsarten rund um Kryptowerte:

  • Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen
  • Tauschgeschäfte von Krypto gegen Krypto
  • Je nach Dienstleister-Rolle auch Übertragungen, sofern der Dienstleister diese abwickelt oder melderelevant erfasst

Es geht nicht um ein paar Einzelfälle, sondern um eine systematische Meldelogik. Praktisch jede Bewegung auf regulierten Plattformen wird erfasst.

Unsere klare Empfehlung

Nutzt eine regulierte Plattform, die Transaktionen sauber dokumentiert. Nicht weil das besonders bequem klingt, sondern weil ihr später belastbare Daten braucht, falls Fragen auftauchen. 2026 ist der Punkt, an dem Krypto steuerlich endgültig im Alltag angekommen ist. Wer dann noch auf Unsichtbarkeit setzt, produziert vor allem eines: Risiko.

Wie wir euch unterstützen können

Wenn ihr unsicher seid, können wir euch pragmatisch bei folgenden Punkten helfen – soweit das ohne Steuerberatung möglich ist:

  • Struktur schaffen: Welche Daten solltet ihr sammeln?
  • Transaktions-Historie exportieren und nachvollziehbar aufbereiten
  • Fragenkatalog vorbereiten, damit ihr gezielt mit Steuerberater oder Anwalt sprechen könnt
  • Plausibilitätscheck, ob eure Unterlagen vollständig wirken

Zusammenfassung: Was jetzt zu tun ist

DAC 8 markiert das Ende der Krypto-Anonymität in der EU. Ab 2026 werden Transaktionsdaten systematisch erfasst und zwischen Behörden ausgetauscht. Wer jetzt handelt, kann sich vorbereiten und unangenehme Überraschungen vermeiden. Die wichtigsten Schritte:

  • Dokumentiert eure Transaktionen sauber und vollständig
  • Nutzt regulierte Plattformen mit klarer Dokumentation
  • Bereitet eure Selbstauskunft vor
  • Holt euch bei Bedarf professionelle Unterstützung

Norbert Péter und sein Netzwerk: Praktische Hilfe ohne Rechtsberatung

Norbert Péter ist seit 30 Jahren als Unternehmer im Geschäft. Mit seiner Firma Hunconsult, der XINELOYD GmbH und dem Institut Peritum hat er ein Netzwerk aufgebaut, das in der Lage ist, praktische Hilfe anzubieten. Wichtig zu wissen: Er ist kein Steuerberater und macht keine Rechtsberatung. Er ist allerdings Praktiker – jemand, der die Herausforderungen aus der Praxis kennt und pragmatische Lösungen findet.

Norbert ist immer leicht zu erreichen, arbeitet transparent und ist bekannt für seine Hilfsbereitschaft. Wenn ihr Fragen zu DAC 8 habt oder Unterstützung bei der Vorbereitung benötigt, findet ihr mehr Informationen auf seiner Webseite.