Firma in Ungarn gründen: Steueroptimierung legal nutzen mit HUNCONSULT
# Firma in Ungarn gründen: Steueroptimierung legal nutzen mit HUNCONSULT
Die Frage nach 0 % Steuern durch eine Firmengründung in Ungarn klingt verlockend – und taucht in vielen Diskussionen über internationale Steueroptimierung auf. Doch seien wir ehrlich: Eine vollständige Steuerfreiheit ist in dieser pauschalen Form nicht möglich und wäre auch nicht legal. Was jedoch sehr wohl möglich ist: Eine intelligente, rechtskonforme Steueroptimierung durch die strategische Nutzung einer ungarischen Gesellschaft.
Wir von der XINELOYD GmbH haben mit HUNCONSULT einen Partner gefunden, der genau diese legalen Möglichkeiten professionell erschließt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche realistischen Chancen eine Firmengründung in Ungarn bietet, wie das steuerliche Umfeld tatsächlich aussieht und warum HUNCONSULT der richtige Partner für diesen Schritt ist.
## Warum Ungarn als Standort für Ihre Gesellschaft interessant ist
Ungarn hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Standort für europäische Unternehmen entwickelt. Das Land bietet eine stabile EU-Mitgliedschaft, eine strategische Lage in Mitteleuropa und ein unternehmensfreundliches Umfeld. Doch was macht Ungarn konkret interessant?
### Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Ungarn
Die ungarische Steuerlandschaft unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland, Österreich oder der Schweiz:
– Körperschaftsteuer: Mit 9 % hat Ungarn die niedrigste Körperschaftsteuer in der gesamten Europäischen Union
– Umsatzsteuer: 27 % (Standard), mit ermäßigten Sätzen von 18 % und 5 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen
– Lohnnebenkosten: Vergleichsweise moderate Sozialabgaben für Arbeitgeber
– Dividendenbesteuerung: Für ungarische Gesellschafter gibt es spezielle Regelungen
Diese Zahlen allein machen deutlich: Der steuerliche Vorteil liegt nicht bei 0 %, sondern bei einer deutlich reduzierten Körperschaftsteuer im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Deutschland liegt beispielsweise bei durchschnittlich 30 % Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften.
### EU-Konformität als entscheidender Vorteil
Ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt: Als EU-Mitglied unterliegt Ungarn denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie alle anderen Mitgliedstaaten. Das bedeutet:
– Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU
– Freier Kapital- und Dienstleistungsverkehr
– Anerkennung ungarischer Gesellschaften in allen EU-Staaten
– Keine Zollschranken im Binnenmarkt
Diese rechtliche Sicherheit ist fundamental wichtig für eine seriöse Steueroptimierung. Wir sprechen hier nicht von dubiosen Offshore-Konstrukten, sondern von legalen EU-Strukturen.
## Die Realität: Steueroptimierung statt Steuerfreiheit
Lassen Sie uns klarstellen, was realistisch möglich ist und was nicht. Transparenz ist uns wichtig, denn nur auf dieser Basis können Sie fundierte Entscheidungen treffen.
### Was ist NICHT möglich
Eine Firmengründung in Ungarn führt nicht automatisch zu:
– Kompletter Steuerfreiheit auf alle Unternehmensgewinne
– Umgehung aller steuerlichen Pflichten im Heimatland
– Ignorieren von Substanzanforderungen und wirtschaftlicher Tätigkeit
– Verschleierung von Einkünften vor den Finanzbehörden
Solche Versprechungen wären unseriös und potenziell illegal. Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen Ansätzen.
### Was ist tatsächlich möglich
Die legale Steueroptimierung durch eine ungarische Gesellschaft funktioniert über verschiedene Mechanismen:
1. Verlagerung bestimmter Geschäftsaktivitäten: Wenn Ihre ungarische Gesellschaft tatsächliche wirtschaftliche Substanz hat und echte Leistungen erbringt, werden die dort erzielten Gewinne mit nur 9 % Körperschaftsteuer belastet.
2. Lizenzierung und IP-Strukturen: Wenn Ihre ungarische Gesellschaft Rechte hält (Software, Marken, Patente) und diese an andere Konzerngesellschaften lizenziert, können Lizenzeinnahmen steueroptimiert gesteuert werden.
3. Holdingstrukturen: Eine ungarische Holding kann unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden aus Tochtergesellschaften steuerfrei vereinnahmen.
4. Dienstleistungszentralen: Wenn echte Dienstleistungen (Buchhaltung, IT, Marketing) von Ungarn aus für den Konzern erbracht werden, ist die Gewinnzuordnung steuerlich vorteilhaft.
Der entscheidende Punkt: Substanz ist erforderlich. Die ungarische Gesellschaft muss eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, eigene Mitarbeiter haben oder externe Dienstleister beauftragen, und tatsächliche Geschäftsentscheidungen vor Ort treffen.
## HUNCONSULT: Ihr Partner für die professionelle Firmengründung
Genau hier kommt HUNCONSULT ins Spiel. Die Gründung und Führung einer ausländischen Gesellschaft ist komplex und erfordert tiefes Fachwissen in beiden Rechtssystemen – dem ungarischen und dem Ihres Heimatlandes.
### Was HUNCONSULT bietet
HUNCONSULT hat sich auf die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften in Ungarn spezialisiert und bietet ein umfassendes Servicepaket:
Gründungsservices:
– Beratung zur optimalen Rechtsform (Kft., Bt., Zrt.)
– Vorbereitung aller notwendigen Dokumente
– Begleitung zum Notar und zu Behörden
– Eintragung ins ungarische Handelsregister
– Eröffnung von Geschäftskonten bei ungarischen Banken
Laufende Verwaltung:
– Vollständige Buchhaltung nach ungarischem Recht
– Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
– Lohnbuchhaltung für ungarische Mitarbeiter
– Geschäftsadresse und Sitz in Ungarn
– Treuhänderische Geschäftsführung bei Bedarf
Compliance und Beratung:
– Sicherstellung der steuerlichen Substanzanforderungen
– Beratung zu Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen
– Meldepflichten gegenüber deutschen/österreichischen/schweizerischen Behörden
– Dokumentation für Betriebsprüfungen
### Warum professionelle Unterstützung unverzichtbar ist
Die Gründung einer Auslandsgesellschaft ohne fachkundige Begleitung birgt erhebliche Risiken:
– Steuerliche Fallstricke: Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung, Missbrauchsvermeidungsvorschriften
– Substanzanforderungen: Ohne echte wirtschaftliche Tätigkeit droht die Nichtanerkennung der Gesellschaft
– Doppelte Buchführungspflichten: Sowohl in Ungarn als auch im Heimatland
– Sprachbarrieren: Alle offiziellen Dokumente in Ungarn sind auf Ungarisch
– Kulturelle Unterschiede: Andere Geschäftspraktiken und Behördenabläufe
HUNCONSULT überbrückt genau diese Lücken und sorgt dafür, dass Ihre ungarische Gesellschaft von Anfang an rechtskonform und steueroptimiert aufgestellt ist.
## Die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen
Um die Möglichkeiten einer ungarischen Gesellschaft vollständig zu nutzen, müssen wir die rechtlichen Grundlagen verstehen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Struktur auch einer Prüfung durch Finanzbehörden standhält.
### Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ungarn hat mit den meisten europäischen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat:
– Unternehmensgewinne: Grundsätzlich im Land der tatsächlichen Geschäftsleitung besteuert
– Dividenden: Meist mit reduziertem Quellensteuersatz oder Freistellung
– Zinsen und Lizenzgebühren: Unterschiedliche Regelungen je nach DBA
– Vermeidung der Doppelbesteuerung: Durch Anrechnungs- oder Freistellungsmethode
Diese DBAs sind die Grundlage für legale Steueroptimierung. Sie verhindern, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden, ermöglichen aber auch die Nutzung von Steuergefällen zwischen Ländern.
### Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7-14 AStG in Deutschland)
Ein wichtiger Punkt für deutsche Gesellschafter: Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass passive Einkünfte in niedrig besteuerten Gesellschaften “geparkt” werden.
Sie greift, wenn:
– Die ausländische Gesellschaft von einem deutschen Steuerpflichtigen beherrscht wird
– Die Gesellschaft überwiegend passive Einkünfte erzielt (Zinsen, Lizenzen, Dividenden)
– Die Steuerbelastung unter 25 % liegt
Wichtig: Bei aktiven Einkünften aus echter Geschäftstätigkeit greift die Hinzurechnungsbesteuerung nicht. Genau deshalb ist die wirtschaftliche Substanz so entscheidend.
HUNCONSULT kennt diese Regelungen genau und strukturiert Ihre ungarische Gesellschaft so, dass sie nicht unter die Hinzurechnungsbesteuerung fällt.
### Substanzanforderungen erfüllen
Die Finanzverwaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz prüfen zunehmend, ob ausländische Gesellschaften tatsächlich eine wirtschaftliche Substanz haben. Folgende Kriterien sind entscheidend:
Personelle Substanz:
– Eigene qualifizierte Mitarbeiter vor Ort
– Geschäftsführung, die tatsächlich in Ungarn tätig ist
– Entscheidungsträger mit entsprechender Kompetenz
Räumliche Substanz:
– Eigene Geschäftsräume (nicht nur Briefkastenadresse)
– Büroausstattung entsprechend der Geschäftstätigkeit
– Erreichbarkeit für Geschäftspartner und Behörden
Sachliche Substanz:
– Eigene Geschäftsausstattung (IT, Maschinen, etc.)
– Bankkonten mit tatsächlichen Transaktionen
– Verträge mit Kunden und Lieferanten
Funktionale Substanz:
– Tatsächliche Geschäftsentscheidungen vor Ort
– Eigenständige Geschäftstätigkeit
– Dokumentierte Geschäftsprozesse
HUNCONSULT hilft Ihnen, diese Substanzanforderungen systematisch zu erfüllen – von der Anmietung geeigneter Büroräume über die Rekrutierung von Personal bis zur Dokumentation der Geschäftstätigkeit.
## Praktische Anwendungsfälle: Wann lohnt sich eine ungarische Gesellschaft?
Nicht für jedes Unternehmen macht eine ungarische Gesellschaft Sinn. Lassen Sie uns realistische Szenarien betrachten, in denen die Struktur tatsächlich Vorteile bringt.
### Szenario 1: Softwareentwicklung und digitale Dienstleistungen
Ausgangssituation: Ein deutscher IT-Unternehmer entwickelt Software und bietet digitale Dienstleistungen an. Die Arbeit kann ortsunabhängig erfolgen.
Lösung mit HUNCONSULT:
– Gründung einer ungarischen Kft. (GmbH)
– Anstellung von ungarischen Entwicklern oder Verlagerung eigener Tätigkeit
– Die Software wird von der ungarischen Gesellschaft entwickelt und vermarktet
– Gewinne werden mit 9 % Körperschaftsteuer in Ungarn versteuert
Vorteile:
– Deutlich niedrigere Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne
– Zugang zu qualifizierten, aber kostengünstigeren IT-Fachkräften
– Echte wirtschaftliche Substanz durch tatsächliche Entwicklungstätigkeit
Wichtig: Die Geschäftsleitung und strategische Entscheidungen müssen tatsächlich von Ungarn aus erfolgen.
### Szenario 2: Holding-Struktur für Beteiligungen
Ausgangssituation: Ein Unternehmer hält Beteiligungen an mehreren operativen Gesellschaften in verschiedenen Ländern.
Lösung mit HUNCONSULT:
– Gründung einer ungarischen Holding-Gesellschaft
– Übertragung oder Neuerwerbung von Beteiligungen durch die Holding
– Dividenden fließen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an die Holding
Vorteile:
– Steuerfreie oder -begünstigte Dividendenvereinnahmung
– Zentrale Verwaltung aller Beteiligungen
– Flexibilität bei Umstrukturierungen
Beachten: Die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU ermöglicht steuerfreie Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestbeteiligung, Haltedauer).
### Szenario 3: Lizenzierung von geistigem Eigentum
Ausgangssituation: Ein Betrieb hat wertvolle Marken, Patente oder Software entwickelt, die von verschiedenen Konzerngesellschaften genutzt werden.
Lösung mit HUNCONSULT:
– Übertragung der IP-Rechte an eine ungarische Gesellschaft
– Lizenzierung dieser Rechte an operative Gesellschaften
– Lizenzeinnahmen werden in Ungarn mit 9 % versteuert
Vorteile:
– Niedrige Besteuerung der Lizenzeinnahmen
– Zentrale Verwaltung des geistigen Eigentums
– Schutz der IP-Rechte in stabiler EU-Jurisdiktion
Kritisch: Die Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und angemessen dokumentiert werden.
### Szenario 4: Dienstleistungszentrum für den Konzern
Ausgangssituation: Ein größeres Unternehmen möchte zentrale Dienstleistungen (Buchhaltung, IT-Support, Marketing) bündeln.
Lösung mit HUNCONSULT:
– Gründung einer ungarischen Service-Gesellschaft
– Anstellung qualifizierter Mitarbeiter für diese Funktionen
– Erbringung der Dienstleistungen für alle Konzerngesellschaften
Vorteile:
– Niedrigere Lohnkosten bei guter Qualifikation
– Steueroptimierte Gewinnzuordnung
– Echte Wertschöpfung und klare Substanz
Vorteil: Dieses Modell hat die höchste Anerkennung bei Finanzbehörden, da echte Leistungen erbracht werden.
## Der Gründungsprozess mit HUNCONSULT: Schritt für Schritt
Wie läuft die Gründung einer ungarischen Gesellschaft konkret ab? HUNCONSULT begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
### Phase 1: Beratung und Konzeption (2-4 Wochen)
Zunächst analysieren wir gemeinsam mit HUNCONSULT Ihre individuelle Situation:
– Ist-Analyse: Ihre aktuelle Unternehmensstruktur und Steuersituation
– Zielsetzung: Was möchten Sie erreichen?
– Rechtsform-Wahl: Welche ungarische Gesellschaftsform passt am besten?
– Strukturierung: Wie wird die Gesellschaft in Ihre Gesamtstruktur eingebunden?
– Compliance-Check: Welche Meldepflichten und Substanzanforderungen müssen erfüllt werden?
Am Ende dieser Phase steht ein konkretes Konzept, das sowohl steueroptimiert als auch rechtssicher ist.
### Phase 2: Gründung und Registrierung (3-6 Wochen)
HUNCONSULT übernimmt die gesamte operative Abwicklung:
1. Gesellschaftsvertrag: Erstellung auf Ungarisch und in Ihrer Sprache
2. Stammkapital: Einzahlung des Mindestkapitals (bei Kft. 3 Millionen Forint, ca. 7.500 Euro)
3. Notarielle Beurkundung: HUNCONSULT begleitet Sie zum Notar in Budapest
4. Handelsregister: Eintragung beim ungarischen Registergericht
5. Steuernummer: Beantragung der ungarischen Steuernummer
6. Bankkonto: Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer ungarischen Bank
Nach Abschluss dieser Phase existiert Ihre voll funktionsfähige ungarische Gesellschaft.
### Phase 3: Aufbau der Substanz (laufend)
Nun geht es darum, die notwendige wirtschaftliche Substanz zu schaffen:
– Geschäftsadresse: HUNCONSULT stellt Büroräume zur Verfügung oder hilft bei der Anmietung
– Personal: Rekrutierung von Mitarbeitern oder Bereitstellung von Dienstleistern
– Geschäftsführung: Einsetzung einer lokalen Geschäftsführung oder treuhänderische Lösung
– Infrastruktur: IT-Systeme, Telefon, Internetauftritt
– Verträge: Abschluss notwendiger Geschäftsverträge
Diese Phase ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung. HUNCONSULT sorgt dafür, dass alle Substanzanforderungen dokumentiert erfüllt werden.
### Phase 4: Laufender Betrieb und Verwaltung (dauerhaft)
Im laufenden Betrieb übernimmt HUNCONSULT die komplette Administration:
Monatliche Leistungen:
– Buchhaltung aller Geschäftsvorfälle
– Umsatzsteuervoranmeldungen
– Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter
– Kontenabstimmung
Jährliche Leistungen:
– Jahresabschluss nach ungarischem Recht
– Körperschaftsteuererklärung
– Offenlegung beim Registergericht
– Beratung zur Gewinnverwendung
Zusätzliche Services:
– Ansprechpartner für Behörden und Geschäftspartner
– Postweiterleitung und Dokumentenverwaltung
– Beratung bei Veränderungen und Anpassungen
– Koordination mit Ihren Beratern im Heimatland
## Kosten und wirtschaftliche Betrachtung
Eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse ist essenziell. Die Gründung und Unterhaltung einer ungarischen Gesellschaft verursacht Kosten, die den steuerlichen Vorteilen gegenüberstehen müssen.
### Einmalige Gründungskosten
Für die Gründung einer ungarischen Kft. (entspricht der deutschen GmbH) fallen folgende Kosten an:
– Stammkapital: Mindestens 3 Millionen Forint (ca. 7.500 Euro), muss eingezahlt werden
– Notar- und Gerichtsgebühren: Ca. 500-1.000 Euro
– Beratungs- und Gründungsservice von HUNCONSULT: Je nach Komplexität 2.000-5.000 Euro
– Übersetzungen und Beglaubigungen: Ca. 500 Euro
Gesamtkosten Gründung: Etwa 10.000-14.000 Euro
### Laufende Kosten
Die jährlichen Betriebskosten für eine ungarische Gesellschaft umfassen:
– Buchhaltung und Steuererklärungen: 3.000-6.000 Euro/Jahr (je nach Umfang)
– Geschäftsadresse und Büroservice: 1.200-3.600 Euro/Jahr
– Geschäftsführung (falls treuhänderisch): 6.000-12.000 Euro/Jahr
– Bankgebühren: Ca. 500 Euro/Jahr
– Sonstige Verwaltungskosten: Ca. 1.000 Euro/Jahr
Gesamtkosten laufend: Etwa 12.000-23.000 Euro/Jahr (ohne eigenes Personal)
Bei Anstellung eigener Mitarbeiter kommen natürlich deren Gehälter und Lohnnebenkosten hinzu – diese sind aber gleichzeitig Teil der notwendigen Substanz und der operativen Geschäftstätigkeit.
### Wann rechnet sich die Struktur?
Eine einfache Beispielrechnung:
Ohne ungarische Gesellschaft (Deutschland):
– Gewinn vor Steuern: 100.000 Euro
– Körperschaftsteuer (15 %) + Gewerbesteuer (ca. 15 %): 30.000 Euro
– Gewinn nach Steuern: 70.000 Euro
Mit ungarischer Gesellschaft:
– Gewinn vor Steuern: 100.000 Euro
– Körperschaftsteuer Ungarn (9 %): 9.000 Euro
– Laufende Kosten Gesellschaft: 15.000 Euro
– Verbleibender Gewinn: 76.000 Euro
Vorteil: 6.000 Euro pro Jahr
Diese Rechnung ist natürlich stark vereinfacht und berücksichtigt nicht:
– Dividendenbesteuerung bei Ausschüttung
– Mögliche Hinzurechnungsbesteuerung
– Komplexität der Verrechnungspreise
– Individuelle steuerliche Situation
Faustregel: Ab einem jährlichen Gewinn von etwa 50.000-100.000 Euro kann sich die Struktur rechnen – vorausgesetzt, sie wird professionell aufgesetzt und betrieben.
## Risiken und Compliance: Was Sie unbedingt beachten müssen
Bei aller Steueroptimierung dürfen wir die Risiken nicht verschweigen. Eine unsachgemäß aufgesetzte Auslandsstruktur kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.
### Steuerliche Risiken
Nichtanerkennung der Gesellschaft: Wenn die Finanzbehörden zu dem Schluss kommen, dass die ungarische Gesellschaft keine echte wirtschaftliche Substanz hat, kann sie als “Briefkastengesellschaft” eingestuft werden. Folgen:
– Nachversteuerung aller Gewinne im Heimatland
– Strafzuschläge und Zinsen
– Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung
Verrechnungspreis-Problematik: Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu marktüblichen Preisen erfolgen (Fremdvergleichsgrundsatz). Bei unangemessenen Verrechnungspreisen drohen:
– Gewinnhinzurechnungen
– Doppelbesteuerung
– Langwierige Verständigungsverfahren
Hinzurechnungsbesteuerung: Bei überwiegend passiven Einkünften und fehlender Substanz werden die Gewinne der ausländischen Gesellschaft dem inländischen Gesellschafter zugerechnet und dort versteuert.
### Meldepflichten nicht vergessen
Viele Unternehmer unterschätzen die umfangreichen Meldepflichten bei Auslandsgesellschaften:
In Deutschland:
– Angabe ausländischer Beteiligungen in der Steuererklärung
– Mitteilungspflichten nach § 138 AO bei Auslandsbeziehungen
– Anzeigepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6)
In Österreich:
– Meldung ausländischer Beteiligungen
– EU-Meldepflichtgesetz bei Auslandsstrukturen
In der Schweiz:
– Angabe in der Steuererklärung
– Meldung bei Beteiligungen über 10 %
Die Nichteinhaltung dieser Meldepflichten kann zu empfindlichen Bußgeldern führen – selbst wenn materiell alles korrekt ist.
### Wie HUNCONSULT Risiken minimiert
Genau hier zeigt sich der Wert professioneller Begleitung. HUNCONSULT minimiert Risiken durch:
1. Substanz von Anfang an: Die Gesellschaft wird so strukturiert, dass alle Substanzanforderungen erfüllt sind
2. Dokumentation: Alle Geschäftsvorgänge werden sauber dokumentiert und sind jederzeit nachweisbar
3. Verrechnungspreisdokumentation: Bei konzerninternen Transaktionen wird eine angemessene Dokumentation erstellt
4. Meldepflichten-Management: HUNCONSULT erinnert an alle relevanten Meldepflichten und stellt Unterlagen bereit
5. Koordination mit Heimatberatern: Enge Abstimmung mit Ihren Steuerberatern im Heimatland
6. Rechtssicherheit: Alle Strukturen werden so aufgesetzt, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten
## Alternativen und Vergleich mit anderen Standorten
Ungarn ist nicht der einzige mögliche Standort für eine Auslandsgesellschaft. Ein objektiver Vergleich hilft bei der richtigen Entscheidung.
### Andere EU-Länder im Vergleich
Zypern:
– Körperschaftsteuer: 12,5 %
– Vorteile: Sehr unternehmensfreundlich, englischsprachig, etablierte Infrastruktur für internationale Unternehmen
– Nachteile: Höhere Kosten als Ungarn, geografisch weiter entfernt, teilweise kritischer Ruf
Irland:
– Körperschaftsteuer: 12,5 %
– Vorteile: Stabile Wirtschaft, englischsprachig, Sitz vieler internationaler Konzerne
– Nachteile: Höhere Lebenshaltungs- und Geschäftskosten, strengere Substanzanforderungen
Bulgarien:
– Körperschaftsteuer: 10 %
– Vorteile: Sehr niedrige Kosten, einfache Verwaltung
– Nachteile: Weniger entwickelte Infrastruktur, Sprachbarrieren, geringere politische Stabilität
Malta:
– Körperschaftsteuer: 35 % (aber Rückerstattungssystem kann effektive Belastung auf 5 % senken)
– Vorteile: Sehr unternehmensfreundlich, englischsprachig
– Nachteile: Komplex, teuer, zunehmende Prüfung durch EU-Behörden
### Warum Ungarn oft die beste Wahl ist
Im Vergleich bietet Ungarn eine optimale Balance:
– Niedrigste Körperschaftsteuer in der EU (9 %)
– Zentrale Lage in Europa mit guter Erreichbarkeit
– Stabile EU-Mitgliedschaft seit 2004
– Qualifizierte Arbeitskräfte zu moderaten Kosten
– Etablierte Rechtsordnung mit kontinentaleuropäischer Tradition
– Moderate Gesamtkosten für Gründung und Betrieb
Besonders für deutschsprachige Unternehmer ist Ungarn attraktiv: Budapest ist von München, Wien oder Zürich schnell erreichbar, und die kulturellen Unterschiede sind überschaubar.
## Praktische Tipps für den erfolgreichen Start
Wenn Sie sich für eine Firmengründung in Ungarn entschieden haben, helfen diese praktischen Tipps für einen reibungslosen Start.
### Vorbereitung ist alles
Bevor Sie den Gründungsprozess starten:
– Klären Sie Ihre Ziele: Was genau wollen Sie mit der ungarischen Gesellschaft erreichen?
– Holen Sie steuerliche Beratung ein: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater im Heimatland über die geplante Struktur
– Prüfen Sie die Geschäftstätigkeit: Welche konkreten Aktivitäten wird die ungarische Gesellschaft ausüben?
– Budgetieren Sie realistisch: Berücksichtigen Sie nicht nur Steuern, sondern alle Kosten
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